Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), ein von der Bundesregierung im Juli 2020 beschlossenes Investitionsprogramm, soll die Digitalisierung und Modernisierung der Krankenhäuser in Deutschland fördern. Innovative, digitale Lösungen sollen Arbeitsabläufe vereinfachen und Beschäftigte entlasten, damit diese wieder mehr Zeit für die Versorgung der Patienten haben.
Gefördert werden Investitionen in die Verbesserung der digitalen Infrastruktur, sowie Maßnahmen in die IT-Sicherheit.
Insgesamt stehen für entsprechende Maßnahmen Fördergelder in Höhe von 4,3 Milliarden Euro für alle Kliniken in Deutschland zur Verfügung, die maßgeblich durch EU-Gelder, speziell aus dem Programm „NextGenerationEU“ (via Aufbau- und Resilienzfazilität), finanziert werden.
![]()
Das Kreiskrankenhaus Emmendingen arbeitet an der Umsetzung der Anforderungen aus dem Krankenhauszukunftsgesetz und hat Fördermittel aus dem KHZF für folgende Fördertatbestände beantragt:
Fördertatbestand 2 – Patientenportale
(§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV):
Patientenportale sollen zukünftig den Kommunikationsaufwand reduzieren, den Austausch von Informationen beschleunigen und die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten verbessern.
Fördertatbestand 3 – Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
(§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV):
Das Ziel dieser Förderung ist, die Verfügbarkeit der Pflege- und Behandlungsdokumentation zu erhöhen und gleichzeitig den Aufwand für die Erstellung zu verringern. Bei diesem Fördertatbestand werden zwei Themenschwerpunkte betrachtet: digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation und Systeme zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation.
Fördertatbestand 5 – Digitales Medikationsmanagement
(§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV):
Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Krankenhäusern durch Maßnahmen eines digitalen Medikationsmanagements zu erhöhen.